Rückstausicherungen verhindern, dass bei starken Regenfällen das Wasser zurück ins Untergeschoss fliesst. Die derzeitige Norm SN59200 fördert den Einbau elektronischer Rückschlagventile. Kürzliche Erfahrungen im Raum Basel decken bei diesem System jedoch erhebliche Mängel auf. Rückstausicherungen werden im Bereich des Abwasser-Hausanschlusses installiert. Elektronische Rückstauklappen sind so konzipiert, dass sie bei normalem Betriebszustand beide Klappen geöffnet halten. Bildet sich in der Abwasserleitung ein Rückstau, wird dieses Ereignis an die Steuerung gemeldet, welche daraufhin beide Klappen schliessen soll. Beruhigt sich die Lage, werden die Klappen wieder geöffnet.
Strom gehört nicht in die Wasserumgebung
Obwohl elektronische Rückstausicherungen grundsätzlich technisch durchdachte Konstruktionen sind, weisen sie in der praktischen Anwendung deutliche Schwachpunkte auf. Besonders in der rauen Umgebung, wie sie in einer Kanalisation vorkommt, gehört Strom jedoch grundsätzlich nicht in Wassernähe– auch die beste Isolation kann in diesem Klima beschädigt werden. Noch offensichtlicher zeichnet sich der nächste Punkt ab: Gewitter lösen oft Hochwasser und Stromausfall aus. Fallen diese beiden Vorkommnisse zusammen, fliesst bei einer nun lahmgelegten elektronischen Rückstausicherung ungehindert Abwasser in die Liegenschaft.
Mit dem Problem alleine gelassen
Besonders seit Anfang dieses Jahres kumulierten sich im Raum Basel die Schadenfälle im Zusammenhang mit den elektronischen Rückstausicherungen. Dabei irritierte die Betroffenen nicht einmal in erster Linie der Schaden an sich, sondern vielmehr das Verhalten des Herstellers und der involvierten Handwerker.
Kopfschütteln
Bei einem Eigenheimbesitzer aus Therwil blinkte der berühmte rote Knopf: Klappendefekt. Der Hersteller des Systems inspizierte die Situation. Doch mit dem Schaden konfrontiert, konnte er nur den Kopf schütteln – meldete sich nie mehr zurück. Als der Eigenheimbesitzer die Handwerker vor Ort avisierte, wussten diese auch nicht weiter. Die ersehnte Rückmeldung blieb aus.
Die Versicherung zahlt nur einmal
Ernster gestaltete sich das Problem bei einer Immobilienverwaltung in Basel. Aufgrund einer defekten elektronischen Rückstausicherung wurde der Keller der von ihnen betreuten Liegenschaft zweimal überflutet. Die Versicherung zahlte nur das erste Mal. Der Hersteller der Rückstausicherung stellte sich tot. Der Sanitär wagte sich korrekterweise nicht an die Elektronik. Der Elektriker wurde bei der Besichtigung des Schadens kopfscheu.
Abhilfe
Schlussendlich gelangten beide Fälle an die Firma Lasso Technik AG, die Rückstausicherungen auf der Ebene einer patentierten, autonom funktionierenden Membrane anbietet. Der Techniker des Unternehmens deaktivierte die elektronische Rückstausicherung. Anschliessend integrierte er das autonom funktionierende System. Gesamtaufwand – wenige Minuten. Der Einbau verlangte keine baulichen Massnahmen. Die Nachkontrolle beim Benutzer bestätigte die volle Zufriedenheit.
Freier Wettbewerb versus Normen
Solange der freie Wettbewerb zwischen den Unternehmen spielt, bringt er laufend verbesserte Produkte hervor. Bereiche und Branchen entwickeln sich auf diesem Weg weiter und heben die angewandten Standards entlang der Zeit auf ein immer höheres Niveau. Bei der Formulierung von Normen sollte darauf geachtet werden, dass durch die Norm der freie Wettbewerb nicht eingeschränkt werden kann.